Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.02.1988 - 3 Ws 72/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2453
OLG Düsseldorf, 10.02.1988 - 3 Ws 72/88 (https://dejure.org/1988,2453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.02.1988 - 3 Ws 72/88 (https://dejure.org/1988,2453)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Februar 1988 - 3 Ws 72/88 (https://dejure.org/1988,2453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,2453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 988
  • NStZ 1988, 519
  • StV 1988, 516
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1988 - 3 Ws 72/88
    Der weiteren Diskussion zu diesem Meinungsstreit sei durch die Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 39, 238 ff.) nicht der Boden entzogen worden.

    Anderer Auffassung scheint das BVerfG Ä auf der Grundlage seiner Auffassung hinsichtlich der Geltung des § 143 StPO Ä unter weiteren einschränkenden Voraussetzungen (BVerfGE 39, 238, 246) zu sein, ohne sich insoweit jedoch näher festgelegt zu haben.

    ... Nach der Bestellung hat der Verteidiger [überdies] eine auch verfassungsrechtlich geschützte Position erhalten (vgl. BVerfGE 39, 238, 244), deren Rücknahme erschwert ist.

  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1988 - 3 Ws 72/88
    Insoweit hat er die hierzu ergangene Rechtspr. des BVerfG festgeschrieben; das BVerfG hatte nämlich betont, daß dem Beschuld. als Pflichtverteidiger regelmäßig der Anwalt seines Vertrauens beizuordnen ist (BVerfGE 9, 36, 38; vgl. auch Rieß aaO. S. 38 f.).
  • OLG Koblenz, 06.06.1978 - 1 Ausschl 1/78
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.02.1988 - 3 Ws 72/88
    Entgegen der Auffassung des OLG Koblenz (NJW 1978, 2521, 2522 [hier: Teilabdruck unter IV (449) 174 f) kommt dem Vertrauensverhältnis zwischen dem Mandanten und dem Verteidiger im Falle der Pflichtverteidigung keine geringere Bedeutung zu als im Falle der Wahlverteidigung.
  • BGH, 20.03.1996 - 2 ARs 20/96

    Ausschließung, Ausschluß eines Pflichtverteidigers gemäß §§ 138a ff. StPO;

    Nach überwiegender Meinung jedoch gelten die §§ 138a ff. StPO auch für den Pflichtverteidiger (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1988, 519; OLG Braunschweig StV 1984, 500; OLG Frankfurt/Main StV 1992, 360; Rieß JR 1979, 37; Laufhütte in Karlsruher Kommentar, StPO, 3. Aufl. 1993, Rdn. 2 zu § 138 a; Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 24. Aufl. 1989, Rdn. 4 f. zu § 138 a; Dencker NJW 1979, 2176).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht